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Kaufnebenkosten und Steuern in der Türkei

6 Min. Lesezeit · Zuletzt geprüft: 27.09.2026

Rechnen Sie zusätzlich zum Kaufpreis mit etwa 5–8 % Kaufnebenkosten. Der genaue Betrag hängt davon ab, wer die Grundbuchgebühr zahlt, ob Mehrwertsteuer anfällt und ob Sie einen Anwalt beauftragen.

Einmalige Kosten beim Kauf

KostenÜbliche HöheHinweise
Grundbuchgebühr (tapu harcı)4 % des angegebenen PreisesGesetzlich je 2 % für Käufer und Verkäufer, oft zahlt aber der Käufer alles. Vereinbaren Sie das schriftlich.
Servicegebühr des Grundbuchamts (döner sermaye)Kleine feste GebührWird jährlich festgelegt.
MaklerprovisionBis zu 2 % + MwSt.Gesetzliches Maximum: 2 % des Preises zuzüglich MwSt. von jeder Partei. Viele Makler, die Neubauten verkaufen, werden vom Bauträger bezahlt.
Mehrwertsteuer (KDV) bei NeubautenAbhängig von Größe, Wert und LageNur beim Erstverkauf neuer Gebäude, meist im Preis des Bauträgers enthalten. Im Ausland lebende ausländische Käufer können befreit sein, wenn sie mit in die Türkei gebrachter Fremdwährung zahlen – fragen Sie vor der Unterschrift.
WertgutachtenFeste GebührFür ausländische Käufer Pflicht.
Vereidigter Dolmetscher & NotarGeringe GebührenBeim Grundbuchamt ist ein Dolmetscher nötig, wenn Sie kein Türkisch sprechen.
Anwalt (optional)Oft rund 1 % oder PauschaleEmpfohlen, besonders für die Staatsbürgerschaft.
DASK-ErdbebenversicherungKleiner JahresbeitragVor der Übertragung Pflicht.

Jährliche Kosten

  • Grundsteuer (emlak vergisi): etwa 0,1–0,6 % pro Jahr vom amtlichen Steuerwert der Immobilie (meist niedriger als der Marktpreis). Sie wird in zwei Raten an die Gemeinde gezahlt.
  • Nebenkosten (aidat): monatliche Beiträge für Sicherheitsdienst, Pool, Garten und Reinigung. In Anlagen mit vielen Einrichtungen können sie hoch sein.
  • Versorgungskosten und DASK-Verlängerung.

Steuern bei Vermietung oder Verkauf

  • Mieteinnahmen sind in der Türkei steuerpflichtig und müssen jährlich erklärt werden.
  • Verkauf innerhalb von 5 Jahren: Der Gewinn kann einkommensteuerpflichtig sein. Nach 5 Jahren Besitz ist der Gewinn aus dem Verkauf einer Wohnimmobilie in der Regel steuerfrei.
Angegebener Preis: Manche Verkäufer schlagen vor, beim Grundbuchamt einen niedrigeren Preis anzugeben, um die Gebühr zu senken. Das ist illegal, kann beim späteren Verkauf Probleme verursachen und Sie von der Staatsbürgerschaft ausschließen. Geben Sie immer den tatsächlichen Preis an.
Wichtig — Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung. Türkische Regeln und Schwellenwerte ändern sich häufig; klären Sie die aktuellen Regeln vor dem Kauf mit einem zugelassenen Anwalt und den Behörden.